Im schweizerischen Jugendstrafrecht stellt die Mediation eine besondere Form der Auseinandersetzung zwischen Täterschaft und Geschädigten dar. Sie kann zu Wiedergutmachung und Sühne beitragen. Strafmediation bietet die Möglichkeit, mit einer aussergerichtlichen Verfahrenserledigung einerseits die Strafuntersuchungsbehörde zu entlasten und andererseits einen Opfer-Täter-Ausgleich zu schaffen.
Ziel der Strafmediation ist es, den Vergeltungsanspruch von Staat und Gesellschaft gegenüber dem Täter oder der Täterin durch die Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer zu ersetzen. Voraussetzung für eine Strafmediation ist die Zustimmung aller Parteien.
Kosten
In Rechnung gestellt wird der effektive zeitliche Aufwand inklusive Aktenstudium, Zusatzabklärungen und Spesen. Vorab wird eine transparente Offerte erstellt. Gerne informiert forio Sie unverbindlich und kostenlos zu den Inhalten der Trainings.
Ihr Ansprechpartner für Anmeldungen und Auskünfte
Meinrad Rutschmann, Heilpädagoge FH,
Mediator und stellvertretender Geschäftsführer