Lernprogramm bei Verletzung der sexuellen Integrität
Neues Sexualstrafrecht ab 1. Juli 2024
Das neue Sexualstrafrecht trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Der Bundesrat hat dies an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 beschlossen. Die wesentlichen Änderungen umfassen:
Die Definition von Vergewaltigung wird erweitert, sodass künftig bereits eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vorliegt, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und der Täter sich vorsätzlich darüber hinwegsetzt. Dies entspricht der «Nein-heisst-Nein»-Lösung. Zudem wird der Tatbestand der Vergewaltigung neu geschlechtsneutral formuliert, sodass künftig Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können. Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte Stealthing, das heimliche Abstreifen oder Nichtbenutzen eines Kondoms ohne Einverständnis der anderen Person, welches künftig strafbar sein wird.
forio bietet bei Delikten gegen die sexuelle Integrität ein massgeschneidertes Lernprogramm im verpflichteten Rahmen an
forio agiert: Das innovative Lernprogramm «Verletzung der sexuellen Integrität»
Dieses auf die neue Gesetzeslage abgestimmte Lernprogramm von forio richtet sich an Erwachsene, die wegen sexuell grenzverletzendem Verhalten verurteilt wurden und einen Strafbefehl oder eine Weisung erhalten haben.
Dazu gehören: Sexuelle Übergriffe, Exhibitionismus, sexuelle Nötigung, Manipulation, Widerhandlung gegen Ablehnung, Stealthing, Verüben beischlafähnlicher Handlungen gegen den Willen (im Sinne des neuen Strafgesetzes), Sexting, Voyeurismus, Konsum und Verbreitung illegaler pornografischer Inhalte im Internet, Verletzung der sexuellen Integrität Dritter.
Mehr Informationen zur Zielsetzung und zum Inhalt unseres Lernprogramms finden Sie auf dem Flyer.