Jugendstrafrechtliche Massnahmen sind einerseits kostenintensiv und bedeuten andererseits einschneidende Interventionen im Leben von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Sie müssen darum besonders sorgfältig erhoben, angeordnet und vollzogen werden. Eine fachgerechte forensisch/psychologische Begutachtung ist der effektivste Weg, um die adäquate Form solcher Massnahmen abzuklären und daraus die notwendigen Schritte abzuleiten, welche eine bestmögliche Prognose für die weitere Entwicklung eines Jugendlichen versprechen.
forio ist im Jugendstrafrecht spezialisiert auf zwei Bereiche: Jugenddelinquenz in allen ihren Ausprägungen und deren Prävention, sowie die Sexualdelinquenz. Gerade in der zweiten Kategorie fehlten bisher im deutschsprachigen Raum standardisierte psychodiagnostische Instrumente zur Erfassung von Täterprofilen und Risikobeurteilungen sowie zur Behandlungsevaluation.
forio ist hier durch wissenschaftliche Kooperationen mit renommierten internationalen Partnerinstituten in der Lage, bei Sexualdelinquenz präzise und überprüfbare Aussagen zu machen, weitsichtige und entwicklungsfördernde Empfehlungen abzugeben und ein hochspezifiziertes Behandlungsangebot anzubieten.
Wir sind bestrebt, unsere Gutachten im Rahmen der Entwicklungen zur Standardisierung von jugendstrafrechtlichen Vorgehensweisen wie beispielsweise dem KORJUS geschickt und logisch einzubetten und so einerseits die Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden, Sozialer Arbeit und forensischer Fachpsychologie zu vertiefen und zu optimieren und andererseits die Effizienz zu erhöhen, indem unsinnige Prozeduren und Doppelspurigkeiten vermieden und so Kosten gespart werden können bei hoher Aussagequalität der Gutachten und Einhaltung der fachlichen Standards.
Kosten
Unsere effektiven Leistungen stellen wir transparent und nachvollziehbar in Rechnung. Auf Wunsch erstellen wir aufgrund der Ausgangslage gerne verbindliche Offerten. Für unser High-Priority-Angebot – Auftragsbearbeitung innerhalb kürzest möglicher Frist, beispielsweise 2-6 Wochen – wird ein Zuschlag von 30 Prozent auf die Gesamtkosten verrechnet.