Grundsätzlich geht der Behandlung eine Abklärungsphase voraus, in welcher im Sinne eines heilpädagogisch-psychologischen Gutachtens die Indikation zur Teilnahme an einer Gruppentherapie beschrieben und die Zielsetzung der empfohlenen Maßnahmen formuliert werden.
Danach wird zwischen dem jeweiligen Klienten, dessen Bezugssystem, der Auftrag gebenden Instanz und forio eine schriftliche Behandlungsvereinbarung geschlossen.
Sie umfasst die Grundregeln der Therapie und zeigt die Konsequenzen bei deren Missachtung auf, wie beispielsweise eine Meldung an die Behörden. Die Teilnehmenden müssen ambulant behandelbar sein. Erforderlich sind minimale verbale Fertigkeiten.